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Steiger Pilot Razor

Patent CH226074

Invention Sicherheits-Rasierapparat

Filed Friday, 1st March 1940

Published Monday, 15th March 1943

Inventor Willi Steiger

Language German

CPC Classification:   
B26B21/28
  • B26B21/28
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle of the drawing cut type, i.e. with the cutting edge of the blade arranged obliquely or curved to the handle
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
  • B26B21/08
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor involving changeable blades
  • B26B21/14
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
  • B26B21/40
    Details or accessories
  • B26B21/52
    Handles, e.g. tiltable, flexible

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A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 226074
Klasse 86
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
EIDGEN. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT Veröffentlicht am 16. Juni 1943
Gesuch eingereicht: 1. März 1940, 10 Uhr. — Patent eingetragen: 15. März 1943. HAUPTPATENT Willi STEIGER, Reinach (Aargau, Schweiz). Sicherheits-Rasierapparat

Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Sicherheits-Rasierapparat mit zwischen einer Klingenauflageplatte und einem Deckel durch Krümmung feststellbarer Rasierklinge, der sich dadurch kennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Klingenauflageplatte durchsetzender, am äußern Ende ein Gewinde aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der in einem unterhalb des Deckels angeordneten Gelenk beweglich gelagert ist und sich in den Griff einschrauben läßt, und daß zwischen der mit Warzenreihen, Rinnen und einem Stellnocken versehenen Klingenauflageplatte und dem Mutterstück des Griffes eine Druckfeder angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einschrauben des Festziehstiftes in den Griff die Rasierklinge gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates in ihrer gegenseitigen Lage unter Federdruck gesichert werden, und daß der Abstand der Klingenschneidkanten von den Warzen der Klingenauflageplatte durch mehr oder weniges Spannen der Druckfeder sich regulieren läßt.

Zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind auf dem beiliegenden Zeichnungsblatt dargestellt.

Fig. 1, 2, 3 und 4 zeigen das erste Ausführungsbeispiel; davon zeigt Fig. 1 den Rasierapparat im Aufriß, längsgeschnitten, während Fig. 2 den Querschnitt desselben nach der Linie A—B der Fig. 1 darstellt. In Fig. 3 ist die Längsansicht der Klingenauflageplatte gezeichnet, und in Fig. 4 sieht man den dazugehörigen Grundriß, die rechte Hälfte mit der darübergelegten Klinge und dem Deckel.

Die Klingenauflageplatte a für die zweischneidige Klinge g hat auf ihrer Oberseite außen kreisbogenförmig begrenzte Rippen b und b′, und an ihren Längskanten ist sie mit den Warzen c, c′ und e″ versehen. Die Warzen c, c′ und c″ haben verschiedene Breite und sind senkrecht oder schräg zu den Rinnen d, welche zunächst und parallel zu den Warzenreihen verlaufen, angeordnet. Diese Rinnen d haben den Zweck, einen freien Raum in der Nähe der Schneidkanten der Klinge zu schaffen, in welche beim Rasieren die abgeschnittenen Haarteile, Hauptpartikelehen, Seifenschaum und dergleichen Platz finden können. Die äußersten Warzen c″ an den vier Ecken der Platte a sind breiter ausgebildet und höher geformt als die übrigen Warzen c und c′; ihre Höchststellen liegen unter den Ecken der Klinge g. Dadurch ist ein Schneiden durch die Klingenecken (was bei andern Schrägschnittapparaten vielfach der Fall ist) weitgehend ausgeschlossen.

Auf der Unterseite der Klingenauflageplatte a ist ein in der Längsmitte liegender, trapezoidförmiger Stellnocken e angeordnet, der in seinem Innern mit einer Aussparung f für den nach zwei Seiten schwenkbaren Festziehstift m versehen ist und durch diese Schwenkbarkeit drei verschiedene Stellungen der Klingenschneiden zur Griffachse ermöglicht.

Mit h ist der gewölbte Deckel bezeichnet, der an der Innenseite mit zwei runden Stellzapfen i und in der Mitte mit einem eingepreßten Lager k für den Gelenkbolzen l des Festziehstiftes m versehen ist. Stellzapfen i und Lager k durchsetzen die Feststellöffnungen (Längsschlitz oder runde Löcher) der Klinge g. Der bewegliche Festziehstift m, der am Gelenkbolzen l im Lager k pendelt, geht durch die Öffnung f der Platte a hindurch und ist im Gebrauchszustand des Apparates in das eingepreßte Mutterstück n im Griff r eingeschraubt.

Je nach der Bartstärke oder ob stark oder schwach ausrasiert werden soll, stellt man die Schneidkanten der Klinge vermittelst Drehen am Griff r näher oder entfernter zu den Warzen ein, wobei die unter der Hülse p liegende Druckfeder q den notwendigen Druck auf die Auflageplatte a übernimmt, um das Zusammenhalten der Apparateteile zu sichern. Um der Hülse p eine gute Führung zu geben, wird sie zweckmäßigerweise am untern, offenen Ende etwas in die Rinne o des Mutterstückes n eingedrückt.

Fig. 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel im Aufriß, längsgeschnitten, wobei Klingenauflageplatte a und Deckel h punktiert in waagrechter Lage dargestellt sind. In Fig. 6 sieht man einen Grundriß, geschnitten nach der Linie C—D der Fig. 1.

Das obere Ende des Festziehstiftes s mit dem Gewinde s′ ist als Haken ausgebildet, greift um den Bolzen l im Lager k des Deckels h, währenddem das mit Gewinde versehene untere Ende des Festziehstiftes die Sechskantmutter t trägt, die sich nur verittelst des hohlen Griffes v dreht. Die Feder u überträgt den Druck zwischen dem Mutterstück t und dem obern Teil des Griffes v auf die Flächen des Stellnockens e. Das untere Ende des Griffes ist vermittelst des Deckels w abgeschlossen.


Patentanspruch:


Sicherheits-Rasierapparat mit zwischen einer Klingenauflageplatte und einem Deckel durch Krümmung feststellbaren Rasierklinge, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Klingenauflageplatte durchsetzender, am äußern Ende ein Gewinde aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der in einem unterhalb des Deckels angeordneten Gelenk beweglich gelagert ist und sich in den Griff einschrauben läßt, und daß zwischen der mit Warzenreihen, Rinnen und einem Stellnocken versehenen Klingenauflageplatte und dem Mutterstück des Griffes eine Druckfeder angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einschrauben des Festziehstiftes in den Griff die Rasierklinge gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates unter Federdruck in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden, und daß der Abstand der Klingensehneidkanten von den Warzen der Klingenauflageplatte durch mehr oder weniges Spannen der Druckfeder sich regulieren läßt.


Unteransprüche:


1. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Klingenauflageplatte auf der Unterseite mit einem in der Längsmitte liegenden, trapezoidförmigen Stellnocken versehen ist, der in seinem Innern eine Aussparung für den nach zwei Seiten schwenkbaren Festziehstift enthält, so daß die Klinge in eine zur Griffachse vertikale und zwei zu ihr schräge Stellungen eingestellt werden kann.

2. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warzen auf beiden Längsseiten der Klingenauflageplatte angeordnet sind und in der Klingenauflageplatte nächst den Warzenreihen und parallel zu diesen sich je eine Rinne vorfindet, die zur Aufnahme von abgeschnittenen Haarteilen, Seifenschaum und dergleichen dient.

3. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellungen der Warzen senkrecht zu der innerhalb gelegenen Rinne sind.

4. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellungen der Warzen schräg zu der innerhalb gelegenen Rinne sind.

5. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an den vier Ecken der Klingenauflageplatte liegenden Warzen breiter und höher ausgebildet sind als die übrigen und ihre Höchststellen unter die Ecken der Klinge zu liegen kommen.

6. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1, 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Mutterstück, in welches sich der Festziehstift einschrauben läßt, an dem gegen die Klingenauflageplatte zugekehrten Griffende befindet, und durch Drehen des Griffes der Abstand der Klingenschneidkanten von den Warzen der Klingenauflageplatte einstellbar ist.

7. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1, 2,5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder innerhalb einer auf das Mutterstück aufgesetzten Hülse angeordnet ist.

8. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1, 2, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder innerhalb des hohlen Griffes angeordnet ist.

Willi STEIGER.