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Mulcuto Razor Guard

Patent DE483681

Invention Ungezahnte Schutzplatte für Rasierhobel

Filed Friday, 5th October 1928

Published Thursday, 19th September 1929

Inventor Paul Müller

Language German

CPC Classification:   
B26B21/40
  • B26B21/40
    Details or accessories
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 483 681 KLASSE 69 GRUPPE 21 M 106823 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 19. September 1929 Paul Müller in Solingen Ungezahnte Schutzplatte für Rasierhobel Patentiert im Deutschen Reiche vom 5. Oktober 1928 ab

Die Erfindung bezieht sich auf eine ungezähnte Schutzplatte für Rasierhobel und besteht darin, daß auf der Oberseite der Schutzplatte eine Anzahl Stützpunkte für die Klingen in Gestalt winziger Spitzkegel derart geschaffen ist, daß bei eingespannter Klinge die erste Reihe sich nahe der Schneide befindet.

Durch die Stützpunkte sind nur noch kurze Lücken der Schneide entlang vorhanden. Hautfalten können sich beim Rasieren nicht mehr bilden, da die Lücken zwischen den Stützpunkten zu kurz sind, wodurch auch bei schnellstem und sorglosestem Rasieren ein Einschneiden in die Haut unmöglich ist.

Ferner wird durch die Stützpunkte erreicht, daß die Schneide in ihrer ganzen Länge zur Geltung kommt und schneiden kann. Durch den geschaffenen Hohlraum können die Haarteilchen ungehindert nach hinten entweichen, wodurch, die Klinge schneidfähiger erhalten bleibt.

Abb. 1 zeigt den Querschnitt der Schutzplatte.

Abb. 2 zeigt eine Draufsicht.

a und b sind die beiden Längsseiten, c ist einer der Stützpunkte für die Klingenschneide, d und e sind die vertieften Ränder der Schutzplatte und f und g die nach unten verstärkten Rundungen der Kanten der beiden Längsseiten.


Patentanspruch :


Ungezahnte Schutzplatte für Rasierhobel, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite der Schutzplatte eine Anzahl Stützpunkte für die Klinge in Gestalt winziger Spitzkegel derart geschaffen ist, daß bei eingespannter Klinge die erste Reihe sich nahe der Schneide befindet.