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Mulcuto DE Blade with two different Edges

Patent DE640543

Invention Mit einer Kennmarke für die Einspannlage der Schneiden versehene mehrschneidige Rasierklinge

Filed Tuesday, 6th November 1934

Published Thursday, 17th December 1936

Inventor Paul Müller

Language English

CPC Classification:   
B26B21/56
  • B26B21/56
    Razor-blades characterised by the shape
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
  • B26B21/54
    Razor-blades

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 640 543 KLASSE 69 GRUPPE 2103 M 129069 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 17. Dezember 1936 Paul Müller in Solingen Mit einer Kennmarke für die Einspannlage der Schneiden versehene mehrschneidige Rasierklinge Patentiert im Deutschen Reiche vom 6. November 1934 ab

Die Erfindung betrifft mit einer Kennmarke für die Einspannlage der Schneiden versehene mehrschneidige Rasierklingen und kennzeichnet sich den bekannten, mit derartigen Kennmarken versehenen mehrschneidigen Klingen gegenüber dadurch, daß mindestens eine im eingespannten Zustand der Klinge von außen fühlbar ausgebildete Kennmarke an mindestens einer der beiden Schmalseiten der Klinge vorgesehen ist. Beispielsweise besteht dabei die Kennmarke aus mindestens einer an mindestens einem der beiden seitlichen Ränder der Klinge angeordneten Ausnehmung oder Einkerbung.

Die bisher bekanntgewordenen Markierungsarten für die einzelnen z.B. zum Vor- und Nachrasieren auch verschieden angeschliffenen bzw. auch verschieden breiten einzelnen Klingenschneiden mehrschneidiger Rasierklingen für sog. Sicherheitsrasierapparate waren ausschließlich auf Sicht eingestellt, also während des Gebrauchs des Rasierapparates durch Rasierschaumabdeckung unbrauchbar und selbst vor dem Gebrauch meist schwer erkennbar, für Schwachsichtige oder gar Blinde aber gänzlich wertlos.

Im Gegensatz hierzu erfüllen die im eingespannten Zustand der Klinge zweckmäßig an mindestens einem der beiden seitlichen Ränder nach der zu markierenden Schneide der mehrschneidigen Rasierklinge zu von außen fühlbar angeordneten Kennmarken ihren Gebrauchszweck in jedem Fall, d.h. sowohl vor als auch während des Gebrauchs des Rasiergerätes und auch in der Hand des Blinden. Bereits auch schon früher bei doppelschneidigen Rasierklingen vorgeschlagene Ausnehmungen oder Einkerbungen stellten keine Kennmarken für die Einpannlage der Schneiden dar, sondern sollten z. B. die Durchbiegung der Klinge erleichtern.

Beispielsweise zeigt Abb. 1 eine doppelschneidige Rasierklinge a mit z.B. zum Vor- bzw. Nachrasieren verschieden breit angeschliffenen Schneiden b1, b2, und runden Randausnehmungen f an den beiden seitlichen Rändern in der Nähe der Schneide b2. Abb. 2 zeigt, daß die Deckplatte g des Rasiergerätes im eingespannten Zustande der Klinge die seitlichen Klingenränder so weit frei läßt, daß die Ausnehmungen f dabei deutlich sichtbar und insbesondere von außen fühlbar bleiben.


Patentansprüche:


1. Mit einer Kennmarke für die Einspannlage der Schneiden versehene mehrschneidige Rasierklinge, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennmarke im eingespannten Zustande der Klinge von außen fühlbar ist.

2. Doppelschneidige Rasierklinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennmarke aus einer am seitlichen Rande der Klinge angeordneten Ausnehmung oder Einkerbung besteht.