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RAP Razor

Patent DE660801

Invention Sicherheitsrasierhobel

Filed Tuesday, 20th October 1936

Published Thursday, 12th May 1938

Inventor Richard Neul

Language German

CPC Classification:   
B26B21/18
  • B26B21/18
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle involving blades with two cutting edges
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
  • B26B21/08
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor involving changeable blades
  • B26B21/14
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 660 801 KLASSE 69 GRUPPE 2102 N 39945 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 12. Mai 1938 Richard Neul in Düsseldorf ist als Erfinder benannt worden. Sicherheitsrasierhobel Patentiert im Deutschen Reiche vom 20. Oktober 1936 ab

Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsrasierhobel mit geriffelter als Fläche im Schnittwinkel liegender Schutzleiste.

Sie besteht darin, daß die an Stelle eines Schutzkammes vor der Messerschneide liegende Leiste, deren Fläche im Schnittwinkel geneigt ist, mit ihrer Winkellinie den Außenrand der oberen Klemmplatte berührt und eine zur Messerschneide parallel verlaufende Riffelung aufweist. Hierdurch ist erreicht, daß ein Rasiergerät geschaffen worden ist, welches durch das Zusammenwirken seiner Merkmale ein wirklich einwandfreies Rasieren ermöglicht, denn einerseits tritt mit dem Rasieren eine selbsttätige Spannung der Haut auf, ohne daß hierbei infolge der parallel zur Messerschneide verlaufenden Riffelung eine Ablenkung in der Schneidrichtung des Geräts beim Rasieren eintritt. Andererseits bleibt das Gerät stets in der Stellung des durch die Winkellinie der Schutzleiste bestimmten Schnittwinkels und wird keine Quellung der Haut hervorgerufen, wie es z.B. bei Geräten mit Schutzkämmen der Fall ist.

Die einzelnen Merkmale des Erfindungsgegenstandes sind bis auf die parallel zur Messerschneide verlaufende Riffelung bekannt.

Die Erfindung liegt in der Kombination der bekannten Merkmale mit der parallel zur Messerschneide verlaufenden Riffelung.

Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.

Die obere Klemmplatte ist mit 1 bezeichnet, während die untere Klemmplatte das Bezugszeichen 2 trägt. Die untere Klemmplatte weist den Schutzkamm 3 auf, dessen Neigung im Schnittwinkel 4 liegt und dessen Winkellinie den Außenrand der Klemmplatte 1 berührt. Der Schutzkamm 3 ist geriffelt. Die Riffelung verläuft parallel zur Messerschneide 5.


Patentanspruch:


Sicherheitsrasierhobel mit geriffelter als Fläche im Schnittwinkel liegender Schutzleiste, dadurch gekennzeichnet, daß die an Stelle eines Schutzkammes vor der Messerschneide liegende Leiste mit im Schnittwinkel geneigter Fläche mit ihrer Winkellinie den Außenrand der oberen Klemmplatte berührt und eine zur Messerschneide parallel verlaufende Riffelung aufweist.